Diese Hausordnung betrifft das Lager- und Ferienhaus "Egger Badi". Die Hausordnung für die Häuser Josefsdörfli finden Siehier > 1. Ankunft und Abreise Vermietet wird grundsätzlich bei Ankunft ab 14.00 Uhr Mittag. Bei Abreise ist das Haus gereinigt bis 11.00 Uhr zu verlassen. Für Mieter, die nicht übernachten wollen, können andere Zeiten abgemacht werden. 2. Schlafraum Das Rauchen im Schlafraum ist verboten. Es darf nur im Aufenthaltsraum geraucht werden. Im Schlafraum wird weder getrunken noch gegessen. Zu diesem Zweck dient ebenfalls der Aufenthaltsraum. Wolldecken und Kopfkissen sind vorhanden. Mitzubringen ist: Schlafsack. 3. Aufenthaltsraum Der Aufenthaltsraum ist zugleich Essraum. Die Stühle und Tische dürfen nicht als Aussenbestuhlung benutzt werden. 4. Küche und Vorratsraum Die Küchenutensilien sind nicht zum Grillieren auf dem Aussenplatz zu benutzen. Beachten Sie die korrekte Bedienung der elektrischen Geräte. 5. Dusch- und Waschraum Dieser Raum ist durch das Damen WC erreichbar. Deshalb bei Nichtbenutzung immer abschliessen. Der 300-Liter Boiler liefert Warmwasser für den Waschraum und Küche, also sparen! 6. Hausschuhe Hausschuhe sind in den oberen Räumen (Aufenthalts- und Schlafraum) obligatorisch. 7. Sicherheitsvorkehrungen Beim Schlafraum im Obergeschoss besteht eine Notausgangstüre. Diese Türe darf nur im Notfall gebraucht werden und muss immer zugänglich bleiben. Ein Feuerlöscher befindet sich im Vorraum beim Eingang. 8. Inventar Das Inventar muss bei der Übernahme von jedem Mieter gemäss Inventarliste kontrolliert werden. Abweichungen sind der Hausverwaltung umgehend zu melden. 9. Heizung Die Thermostaten für die elektrische Raumheizung sind zu überwachen. Falsche Einstellungen ziehen hohe Stromkosten nach sich. 10. Tische und Bänke Die Tische und Bänke befinden sich im Raum ausserhalb des Hauses und müssen beim Verlassen wieder dorthin weggeräumt werden. 11. Grillplatz Der Aussengrill steht auch der Öffentlichkeit zur Verfügung. Holz kann beim Hauswart gegen Entgelt bezogen werden. (Kiste à Fr. 15.--). Beim Verlassen bitte Grill putzen und Zubehör wegräumen. 12. Sorgfaltspflicht Beschädigungen an Haus und Mobiliar sind zu vermeiden. Entstandene Schäden werden auf Kosten des Mieters repariert. 13. Kehrricht Kehrichtsäcke werden Ihnen bei der Ankunft übergeben. Beim Verlassen bitte Kehrichtsäcke im Container vor dem Haus entsorgen. Flaschen und Büchsen können bei den Schulhäusern Egg oder Einsiedeln (Sammelstellen) separat entsorgt werden. 14. Reinigung Küchentücher, Putz-Reinigungsmittel und WC-Papier müssen vom Mieter mitgebracht werden. Sämtliche Räume des Hauses sind vor dem Weggang sauber zu reinigen. Die Zeit zwischen Weggang und Neubezug ist oft zu kurz für eine Nachreinigung. Wird das Haus trotzdem nicht sauber abgegeben, wird die Nachreinigung nach Aufwand berechnet. Nach der Reinigung Stühle nicht auf den Tischen stehen lassen. 15. Badeplatz und Parkplätze Das vom Vermieter zugewiesene Areal steht Ihnen zur Verfügung. Der restliche Platz steht der Öffentlichkeit zur Verfügung. Wir bitten um Rücksichtsnahme. Die Parkplätze für Autos sind beschränkt. Weitere Parkplätze stehen nach Absprache bei der Staumauer zur Verfügung. 16. Mitteilung Probleme mit Heizung, Duschen oder Beleuchtung (Innen und Aussen) bitte umgehend melden bei Rolf Schönbächler Tel. 079 544 80 35. 17. Bewilligung Das beigelegte Meldeformular muss ausgefüllt und direkt dem Bezirk zur Bewilligung eingereicht werden. Die CHF 50.00 müssen mit dem Bezirk abgerechnet werden.
Der Mieter haftet für die Einhaltung der Hausordnung und für jegliche Folgen bei Nichtbeachtung.