Das Bundesgesetz über den Wald (WaG) bezweckt:
Zum Schutz des Waldes als naturnahe Lebensgemeinschaft sind eine natürliche Baumartenzusammensetzung, vielfältige Bestandesstrukturen und die natürliche Verjüngung zu erhalten oder zu fördern. Zu diesem Zweck wurden von Spezialisten für das Gebiet typische pflanzensoziologische und bodenkundliche Lokalformen aufgenommen. Mit dieser Grundlage kann der Forstdienst im Rahmen der waldbaulichen Planung die Naturnähe des jeweiligen Bestandes abschätzen und die waldbaulichen Massnahmen darauf ausrichten.
Im Rahmen der Regionalen Waldplanung im Bezirk Einsiedeln wurden die Waldfunktionen erhoben, gewichtet sowie die langfristigen Ziele für die Waldbewirtschaftung definiert.