Genossame Dorf-Binzen

Langfristige Zielsetzungen

Das Bundesgesetz über den Wald (WaG) bezweckt:

  • den Wald in seiner Fläche und räumlichen Verteilung zu erhalten
  • den Wald als naturnahe Gemeinschaft zu schützen
  • die dauernde und uneingeschränkte Aufrechterhaltung aller Waldfunktionen (namentlich Schutz-, Wohlfahrts- und Nutzfunktion)
  • die Förderung und Erhaltung der Waldwirtschaft

Naturnahe Waldungen als Ziel

Zum Schutz des Waldes als naturnahe Lebensgemeinschaft sind eine natürliche Baumartenzusammensetzung, vielfältige Bestandesstrukturen und die natürliche Verjüngung zu erhalten oder zu fördern. Zu diesem Zweck wurden von Spezialisten für das Gebiet typische pflanzensoziologische und bodenkundliche Lokalformen aufgenommen. Mit dieser Grundlage kann der Forstdienst im Rahmen der waldbaulichen Planung die Naturnähe des jeweiligen Bestandes abschätzen und die waldbaulichen Massnahmen darauf ausrichten.

Ausrichtung der Waldbewirtschaftung auf die einzelnen Waldfunktionen

Im Rahmen der Regionalen Waldplanung im Bezirk Einsiedeln wurden die Waldfunktionen erhoben, gewichtet sowie die langfristigen Ziele für die Waldbewirtschaftung definiert. 

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